Grundsätzlich ist das Verbrennen von biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich (Äste, Laub usw.) ganzjährig gemäß Bundesluftreinhaltegesetz und der Kärntner Feuerpolizeiverordnung verboten!
Nur für wenig Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen unter anderem auch Osterfeuer im bebauten Gebiet im Rahmen der Brauchtumsveranstaltungen.
Für Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) ist schriftlich, spätestens vier Werktage vor dem Verbrennen beim Gemeindeamt um Bewilligung unter Bekanntgabe des Veranstalters und Verantwortlichen, des Ortes, des Datums, sowie der genauen Uhrzeit anzusuchen. Die Bewilligung kostet € 19,80.
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