Tauwettersperren

Tauwettersperren

Sehr geehrte GemeindebürgerInnen!

Die alljährlichen Tauwettersperren sind nun auf fast allen Gemeindestraßen aktiv.


Bitte beachten Sie das bei Ihren weiteren Planungen, was die Wegebenutzung mit Schwerfahrzeugen angeht.


Wann die Sperren wieder weg sind, richtet sich nach der Wetterlage; insbesondere wie schnell der gesamte Fahrbahnkörper trocken ist.


Transporte für Lebensmittel zu den Gastronomiebetrieben und Futtermitteltransporte zu den Landwirten sind ohne Ausnahmegenehmigung zulässig.


Für Transporte von Heizmaterial (Öl, Gas, Pellets, Hackschnitzel, u.w.) ist bei der Gemeinde um Ausnahmegenehmigung anzusuchen.


Geben Sie dazu bitte den Lieferanten, die dortige Ansprechperson, die Kontakt-E-Mail und die Kontakttelefonnummer bekannt.

Denn die Fahrer dieser Fahrzeuge benötigen die Ausnahmegenehmigung!


Anfragen richten Sie bitte zeitgerecht (gut wären mindestens zwei Tage vor der Lieferung) an das Gemeindeamt unter 04213/4100-12 (FAX DW 23) bzw. st-georgen-lgs@ktn.gde.at oder Sie nutzen das allgemeine Formular für eine Antragstellung auf unserer Website.

Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme,
Ihre Straßenverwaltung

02.02.2026