Osterfeuer, Information Meldung

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Osterfeuer, Information Meldung

Grundsätzlich ist das Verbrennen von biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich (Äste, Laub usw.) ganzjährig gemäß Bundesluftreinhaltegesetz und der Kärntner Feuerpolizeiverordnung verboten. Nur für wenig Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen unter anderem auch Osterfeuer im Rahmen der Brauchtumsveranstaltungen.
Für Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) ist schriftlich, spätestens vier Werktage vor dem Verbrennen beim Gemeindeamt um Genehmigung unter Bekanntgabe des Veranstalters und Verantwortlichen, des Ortes, des Datums, sowie der genauen Uhrzeit anzusuchen. 

Im Bebauungsgebiet darf das Osterfeuer eine Breite und Höhe von 2 m nicht übersteigen.

Was nicht fristgerecht schriftlich eingebracht wurde, kann von der Behörde nicht genehmigt werden.

Mindestabstände sind einzuhalten:

1)     Mindestens 50 m Entfernung zu Baumbeständen bzw. Wäldern.
 
Dementsprechend ist zur sicheren Durchführung von Brauchtumsfeuern eine größere Freifläche erforderlich, wobei in diesem Zuge darauf hinzuweisen ist, dass auch auf einzelnes Buschwerk und Strommasten in diesem Umkreis zu achten ist.

2)     Mindestens 50 Meter von der Feuerstelle zu Gebäuden jeder Bauart.
Im Falle von Energieversorgungsanlagen sowie Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern ist die doppelte Distanz zu wahren (100 Meter). 

3)     50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen wie Parkplätzen oder Zufahrtsstraßen,
 
wenn diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden.

Feuerschalen sind nicht meldepflichtig. 

Formulare gibt es beim Gemeindeamt, Fr. Bodner, sowie in der Gemeindehomepage unter Bürgerservice - Formulare.

Richtlinien:
 - Das Osterfeuer darf nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden. 
   Bei Schlechtwetter am Ostersonntag bzw. am darauffolgenden Samstag. 
Der Ort ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände  
  eintreten kann.
 - Es dürfen keine Abfälle verbrannt werden.
 - Es ist eine erste Löschhilfe bereitzuhalten.
 - Bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen.
 - Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr zu rufen.
 - Die Genehmigung muss erteilt sein.

Anmeldefrist bis spätestens Dienstag, den 15.04.2025, 15:30 Uhr, beim Gemeindeamt Fr. Bodner, 
 E-Mail: 
gabriele.bodner@ktn.gde.at
 Nachmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. 
 
Bei der Besichtigung muss das Osterfeuer fertiggestellt sein. 
 Die Besichtigung erfolgt am Mi. 16. und Do. 17.04.2025.

 

24.03.2025