Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 18.12.2024
Die Höhe der Kanalgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des mittels Wasserzählers ermittelten Wasserbrauches eines Jahres in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.

Gebührensatz € 1,43

Die Bereitstellungsgebühr beträgt für jedes Gebäude und festgelegte Fläche je Bewertungseinheit und Jahr € 89,00
In der Bereitstellungsgebühr ist die MWSt. in der Höhe von 10 % enthalten.



Kanalbenützungsgebührenverordnung 2025 (182 KB) - .PDF