Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 20.12.2023
Die Höhe der Kanalgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung des mittels Wasserzählers ermittelten Wasserbrauches eines Jahres in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.

Gebührensatz € 1,30

Die Bereitstellungsgebühr beträgt für jedes Gebäude und festgelegte Fläche je Bewertungseinheit und Jahr € 83,00
In der Bereitstellungsgebühr ist die MWSt. in der Höhe von 10 % enthalten.