Osterfeuer 2024 - Anmeldung

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Osterfeuer

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Osterfeuer 2024, Information Meldung

Grundsätzlich ist das Verbrennen von biogenen Materialien aus dem Hausgartenbereich (Äste, Laub usw.) ganzjährig gemäß Bundesluftreinhaltegesetz und der Kärntner Feuerpolizeiverordnung verboten!

 

Nur für wenig Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen unter anderem auch Osterfeuer im bebauten Gebiet im Rahmen der Brauchtumsveranstaltungen.


 Für Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) ist schriftlich, spätestens vier Werktage vor dem Verbrennen beim Gemeindeamt um Bewilligung unter Bekanntgabe des Veranstalters und Verantwortlichen, des Ortes, des Datums, sowie der genauen Uhrzeit anzusuchen. Die Bewilligung kostet € 19,80.

 

Im bebauten Gebiet darf das Osterfeuer eine Breite und Höhe von 2 m nicht übersteigen.

Wer sein Osterfeuer im bebauten Gebiet nicht fristgerecht schriftlich angesucht hat, darf ihn auch nicht verbrennen!

Mindestabstände sind einzuhalten:

  1. Mindestens 50 m Entfernung zu Baumbeständen bzw. Wäldern.
     

     Dementsprechend ist zur sicheren Durchführung von Brauchtumsfeuern eine größere Freifläche erforderlich, wobei in diesem Zuge darauf hinzuweisen ist, dass auch auf einzelnes Buschwerk und Strommasten in diesem Umkreis zu achten ist.
     
     
  2. Mindestens 50 Meter von der Feuerstelle zu Gebäuden jeder Bauart.
     

    Im Falle von Energieversorgungsanlagen sowie Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern ist die doppelte Distanz zu wahren (100 Meter).
     
     
  3. 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen wie Parkplätzen oder Zufahrtsstraßen,
     
     
    wenn diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden.

Feuerschalen sind nicht meldepflichtig. 

Formulare gibt es beim Gemeindeamt, Fr. Bodner, sowie in der Gemeindehomepage unter Bürgerservice - Formulare.

Verordnung der Kärntner Landesregierung:

  • Das Osterfeuer darf nur in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag abgebrannt werden.
  • Bei Schlechtwetter am Ostersonntag bzw. am darauffolgenden Samstag.
  • Es dürfen keine Abfälle verbrannt werden.

Richtlinie der Kärntner Brandverhütungsstelle:

  • Die Bewilligung der Gemeinde muss erteilt sein.
  • Der Ort ist so zu wählen, dass keine Gefährdung baulicher Anlagen oder brennbarer Gegenstände eintreten kann.
  • Es ist eine erste Löschhilfe bereitzuhalten.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer zu löschen.
  • Bei drohender Gefahr ist unverzüglich die Feuerwehr zu rufen.

 

Anmeldefrist bis spätestens Dienstag, den 26.03.2024, 15:30 Uhr, beim Gemeindeamt Fr. Bodner

E-Mail: gabriele.bodner@ktn.gde.at

Nachmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Bei der Besichtigung muss das Osterfeuer fertiggestellt sein, und der Verantwortliche muss anwesend sein.

Die Besichtigung erfolgt am Mi. 27. und Do. 28. März 2024.


Verordnungen_Osterfeuer.pdf herunterladen (0.15 MB)

Richtlinie Brandschutzverhütung Sicherer Umgang mit Brauchtumsfeuern (957 KB) - .PDF

14.03.2024