Wasserbenützungsgebühr

Zuständig

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 04.07.2018

Die Höhe der Benützungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der bezogenen Wassermenge in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.

Benützungsgebühr Gebührensatz € 0,90

Bereitstellungsgebühr beträgt je Bewertungseinheit und Jahr € 60,00.
In der Bereitstellungsgebühr ist die MWSt. in Höhe von 10 % enthalten.