Wasserbenützungsgebühr

Zuständig

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 18.12.2024

Die Höhe der Benützungsgebühr ergibt sich aus der Vervielfachung der bezogenen Wassermenge in Kubikmeter mit dem Gebührensatz.

Benützungsgebühr Gebührensatz € 1,43

Bereitstellungsgebühr beträgt je Bewertungseinheit und Jahr € 89,00.
In der Bereitstellungsgebühr ist die MWSt. in Höhe von 10 % enthalten.

 

Wasserbezugsgebührenverordnung 2025 (168 KB) - .PDF