Zweitwohnsitzabgabe

lt. Verordnung des Gemeinderates vom 20.12.2023


Die Höhe der Abgabe wird nach Gebietsteilen gestaffelt und in die Zone I und II eingeteilt.

a) Zone I umfasst die Ortschaften St. Georgen am Längsee, Drasendorf, Töplach und Dellach des Gemeindegebietes von St. Georgen am Längsee

b) Zone II umfasst die Ortschaften des Gemeindegebietes ohne die in Zone I genannten Ortschaften


Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat für Zone I:

bis 30 m² Nutzfläche                €    9,80

30 bis 60 m² Nutzfläche          €   19,60

60 bis 90 m² Nutzfläche          €   34,30

mehr als 90 m² Nutzfläche     €   53,90


Die Höhe der Abgabe beträgt pro Monat für Zone II:

bis 30 m² Nutzfläche                €    8,40

30 bis 60 m² Nutzfläche          €   16,80

60 bis 90 m² Nutzfläche          €   29,40

mehr als 90 m² Nutzfläche     €   46,20